T2_3300 Bachelorarbeit
Hinweis zu den Terminen im Zusammenhang mit der Bachelorarbeit
Da es sich um die Anmeldung bzw. Abgabe einer Prüfungsleistung handelt, sind die genannten Termine (Terminübersicht) zwingend einzuhalten.
Für die rechtzeitige Anmeldung und Abgabe ist der Studierende in der Verantwortung.
Anmeldung Bachelorarbeit
Die Anmeldung der Bachelorarbeit/Einreichung des Themas erfolgt vom Ausbildungsunternehmen über das
Online-Anmeldeformular Bachelorarbeit T2_3300.
Eine E-Mail-Bestätigung der Anmeldung geht an den Betreuer/1. Gutachter der Bachelorarbeit, optional an den Ausbildungsleiter und an das Sekretariat Maschinenbau.
Bei nicht fristgerechter Anmeldung zum Termin der Themeneinreichung wird die Prüfungsleistung gemäß der Prüfungsordnung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
Die Bachelorarbeit gilt als genehmigt, wenn innerhalb von 2 Wochen nach dem offiziellen Termin der Themeneinreichung kein Einspruch erfolgt.
Beginn und Betreuung der Bachelorarbeit
Das endgültige Thema der Bachelorarbeit und die Namen und Anschriften der Gutachter/Betreuer erhalten die Studierenden von ihrem Ausbildungsleiter / 1. Gutachter an dem vom Prüfungsausschuss festgelegten Ausgabetermin. Die Studierenden nehmen gleich zu Beginn der Arbeit Kontakt mit dem 2. Gutachter auf und vereinbaren ein Informationsgespräch mit beiden Gutachtern. In aller Regel kann ein 2. Informationsgespräch vor dem Ende der Bearbeitungszeit vereinbart werden.
Die Leitlinien für die Bearbeitung und Dokumentation der Module Praxis I bis III; Studienarbeit I / II; und Bachelorarbeit sind zu beachten.
Deckblatt der Arbeit
Als erste Seite ist das Deckblatt Muster für Titelblatt Bachelorarbeiten zu verwenden und entsprechend anzupassen.
Erklärung zur selbständigen Bearbeitung
Die folgende ehrenwörtliche Erklärung ist unterschrieben in jedes Exemplar der Arbeit mit einzubinden.
Bei fehlender Erklärung bzw. nicht unterschriebener Erklärung gilt die Dokumentation als nicht abgegeben.
Die genehmigte Themenstellung ist beizubehalten
Notwendige Änderungen und Verlängerungen der Bachelorarbeiten, die die Studierenden nicht zu vertreten haben, sind vom 1. Gutachter beim Prüfungsausschuss des Studiengangs Maschinenbau (mb@hb.dhbw-stuttgart.de) mit Begründung schriftlich zu beantragen. Der Prüfungsausschuss kann nach Prüfung der Anträge diese genehmigen. Genehmigungen werden grundsätzlich nur schriftlich erteilt.
Vertrauliche Behandlung der Arbeit
Von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart Campus Horb werden die Bachelorarbeiten vertraulich behandelt. Wird von der Ausbildungsfirma eine besondere Behandlung der Arbeit gewünscht (z.B. Sperrvermerk gemäß Studien- und Prüfungsordnung), so ist dies deutlich auf der Arbeit zu kennzeichnen. Grundsätzlich ist auch der 2. Gutachter zur vertraulichen Behandlung der Arbeit (gegebenenfalls durch Unterschrift) verpflichtet. Dem Prüfungsausschuss ist ausschließlich zum Zwecke von Beurteilungen und Qualitätsprüfungen die Arbeit prinzipiell zugänglich.
Abgabe der Bachelorarbeit
Die Studierenden übergeben spätestens am Abgabetermin je ein Exemplar in gebundener Form (Klebebindung) und als PDF-Datei (ungeschützt) auf CD an:
- 1. Gutachter
- 2. Gutachter
- Sekretariat Maschinenbau der DHBW Stuttgart Campus Horb
Mit der Bachelorarbeit ist die Reflexion Teil A und Teil B zum 3. Studienjahr abzugeben.
Für die rechtzeitige Abgabe der Bachelorarbeit sind die Studierenden selbst verantwortlich. Bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Arbeit ist nach der Prüfungsordnung die Arbeit mit 5,0 zu bewerten.
Bewertung der Bachelorarbeit
Die Bewertung der Bachelorarbeit erfolgt durch den betrieblichen Betreuer/1. Gutachter und durch den 2. Gutachter. Die Bewertung ist bis ca. 2 Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit im Sekretariat Maschinenbau einzureichen.
Bewertungsanleitung und Formular zur Bewertung
Die Endnote der Bachelorarbeit berechnet sich aus der Mittelung der beiden Einzelbewertungen. Sollte die Notendifferenz zwischen 1. und 2. Gutachter größer 1,0 sein, wird vom Prüfungsausschuss ein 3. Gutachter bestellt, der die Note festsetzt. Dabei gelten die von 1. und 2. Gutachter erteilten Notenwerte als Grenzwerte.