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T3_3300 Bachelorarbeit

Hinweis zu den Terminen

Da es sich um die Anmeldung bzw. Abgabe einer Prüfungsleistung handelt, sind die genannten Termine (Terminübersicht) zwingend einzuhalten.

Für die rechtzeitige Anmeldung und Abgabe ist der/die Studierende verantwortlich.

Anmeldung

Die Anmeldung des Themas, das in der Bachelorarbeit T3_3300 bearbeitet werden soll, wird durch die Studierenden  durchgeführt. Der/Die betriebliche Betreuer*in sollte als Qualifikation einen einschlägigen Hochschulabschluss besitzen. Die Anmeldung erfolgt über das

Online-Anmeldeformular Bachelorarbeit T3_3300

Eine E-Mail-Bestätigung der Online-Anmeldung geht an die/den Studierende*n, den/die Betreuer*in der Bachelorarbeit, optional an den/die Ausbildungsleiter*in und das Sekretariat Mechatronik.

Bei nicht fristgerechter Anmeldung zum Termin der Themeneinreichung wird die Prüfungsleistung gemäß der Prüfungsordnung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

Die Studiengangsleitung wird sich nach erfolgter Anmeldung mit der/dem Studierenden in Verbindung setzen, anschließend erfolgt die Themengenehmigung im Prüfungsausschuss.

Beginn und Betreuung

Die Bearbeitung der Bachelorarbeit dauert 12 Wochen.

Neben dem betrieblichen Betreuer*in gibt es eine/en von der DHBW benannten Zweitbetreuer*in, beide Betreuer*innen sind auch Gutachter*innen der Bachelorarbeit.

Alle an der Bachelorarbeit Beteiligten erhalten zu Beginn der Arbeit Unterlagen, in denen die Emailadressen und Telefonnummern von Erstbetreuern*innen und Zweitbetreuern*innen und Student*in enthalten sind.

Als ersten Schritt bei der Bearbeitung der Bachelorarbeit sollten die Studierenden mit beiden Betreuern*innen ein Informationsgespräch in Ihrer Firma organisieren. Als Termin für dieses Gespräch hat sich der Zeitraum ein bis zwei Wochen nach Beginn der Bachelorarbeit als günstig erwiesen. Bei diesem Treffen sollten ein Konzept und der zeitliche Ablauf der Arbeit vorgestellt und mit den Betreuern*innen abgesprochen werden.

Die Bachelorarbeit wird mit einer Abschlusspräsentation, in der Regel 1 bis 2 Wochen nach Abgabe der Arbeit, abgeschlossen. An diesem Termin müssen mindestens beide Betreuer*innen und der/die Studierende teilnehmen.

Deckblatt der Arbeit

Als Deckblatt der Arbeit kann das Muster verwendet werden. Das Layout ist nicht zwingend vorgegeben, aber alle relevanten Informationen müssen enthalten sein.

Erklärung zur selbstständigen Bearbeitung

Die Erklärung ist, wie in den Leitlinien beschrieben, unterschrieben in die Arbeit mit einzubinden. Bei fehlender Erklärung bzw. nicht unterschriebener Erklärung gilt die Dokumentation als nicht abgegeben. 

Änderungen und Verlängerungen

Notwendige Änderungen und Verlängerungen der Bachelorarbeit, die der Studierende nicht zu vertreten hat, sind vom 1. Betreuer*in beim Prüfungsausschuss des Studiengangs Mechatronik mt@hb.dhbw-stuttgart.de mit Begründung schriftlich zu beantragen. Der Prüfungsausschuss kann dies nach Prüfung genehmigen. Genehmigungen werden grundsätzlich nur schriftlich erteilt.

Vertrauliche Behandlung der Arbeit

Von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart Campus Horb werden die Bachelorarbeiten vertraulich behandelt. Grundsätzlich ist auch der/die 2. Betreuer*in zur vertraulichen Behandlung der Arbeit verpflichtet. Dem Prüfungsausschuss ist ausschließlich zum Zwecke von Beurteilungen und Qualitätsprüfungen die Arbeit prinzipiell zugänglich.

Abgabe

Ein gedrucktes und gebundenes Exemplar (Klebebindung) der Bachelorarbeit muss termingerecht im Sekretariat des Studiengangs Mechatronik abgegeben werden. Zusätzlich muss die Arbeit als inhaltlich identisches PDF-Dokument ebenfalls termingerecht per E-Mail  an mt@hb.dhbw-stuttgart.de geschickt werden.

Zum gleichen Termin müssen Erst- und Zweitbetreuer*in jeweils ein weiteres Exemplar erhalten. Diese können als gedruckte Exemplare übergeben oder - bei Einverständnis der Betreuer*in - als PDF-Dokument übermittelt werden.

Für die rechtzeitige Abgabe der Bachelorarbeit sind die Studierenden verantwortlich. Bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Arbeit ist nach Prüfungsordnung die Arbeit mit 5,0 zu bewerten.

Bewertung

Die Bewertung der Bachelorarbeit erfolgt durch beiden Gutachter*innen. Die Gutachten sind bis ca. 2 Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit im Sekretariat Mechatronik einzureichen. Dies kann per Post oder eingescannt per Mail erfolgen.

Bewertungsanleitung und Formular zur Bewertung

Die Endnote der Bachelorarbeit berechnet sich aus der Mittelung der beiden Einzelbewertungen. Sollte die Notendifferenz zwischen beiden Gutachten größer als 1,0 sein, wird vom Prüfungsausschuss ein/e 3. Gutachter*in bestellt, der die Note festsetzt. Dabei gelten die Notenwerte der beiden ersten Gutachten als Grenzwerte.

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